Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Kultur, ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt im Konkreten für www.kultursommer-ooe.at

Die Abteilung Kultur orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.

Die Evaluierung der Website www.kultursommer-ooe.at nach WCAG 2.1 AA wurde vom KI-I - Kompetenznetzwerk Informationstechnologie zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen in Linz vorgenommen. Die Ergebnisse der Überprüfung liegen in Form eines Berichts mit Datum 9. April 2021 vor. Die technische Umsetzung der darin formulierten Empfehlungen wurde von TTG Tourismus Technologie GmbH am 26. April 2021 abgeschlossen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.kultursommer-ooe.at ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und / oder Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)) vereinbar.

An der Zielerreichung wird gearbeitet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • 1.3.1. Info und Beziehungen:  Die Liste der Einleitungen (z.B. auf der Startseite) ist semantisch gesehen eine Liste und sollte als solche umgesetzt werden. Dies ist zur Zeit technisch im Content Management System leider nicht möglich.
  • 3.1.2 Sprache von Teilen: Einige Wörter (besonders z.B. Titel von Veranstaltungen) sollten als Englisch ausgezeichnet werden. Dies ist leider derzeit nicht möglich, da die Daten aus einer externen Datenbank aufgerufen werden.
  • Wenn Videos verwendet werden, wird der YouTube-Videoplayer verwendet. Dieser ist nicht barrierefrei.
  • Werden Formulare verwendet, wird reCAPTCHA verwendet.

Unverhältnismäßige Belastung

  • Liste der Veranstaltungen: Das Infinity-Scrolling ist aus Usability-/Accessibility-Sicht nicht optimal. Hier wäre ein normaler Paging-Mechanismus oder ein „Lade mehr“-Button wesentlich besser. Dies ist derzeit nicht implementiert.
  • Die Fokusreihenfolge der Veranstaltungen ist in der Desktopansicht nicht ganz korrekt nach DOM. 

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente, die vor dem 20. Oktober 2020 veröffentlicht wurden und nicht für laufende Verwaltungsverfahren notwendig sind (Publikationen), sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Für diese nicht barrierefreien Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant.

Aufgezeichnete zeitbasierte Medien (Videos), die vor dem 20. Oktober 2020 veröffentlicht wurden, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen und werden nicht überarbeitet.
Online-Karten und Kartendienste sind nicht barrierefrei und fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Web-Inhalten haben. Wir bemühen uns, Ihnen diese auf einer barrierefreien Art zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 3. Mai 2021 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung und Überprüfung des KI-I - Kompetenznetzwerk Informationstechnologie zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen in Linz erstellt.

Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Die Erklärung wurde zuletzt am 3. Mai 2021 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zur unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt sind, so bitten wir Sie, uns dies über den nachfolgenden Link mitzuteilen: k.post@ooe.gv.at

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Kultur
Promenade 37
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20- 15049
Fax (+43 732) 77 20- 211786
E-Mail: .post@ooe.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen zwei Monaten zufriedenstellend behandelt wurde:

Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren [Link: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/antidiskriminierung.htm]

Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Personal
Abteilung Personal
Antidiskriminierungsstelle
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-117 68
Fax (+43 732) 77 20-21 17 96
E-Mail: as.post@ooe.gv.at
 

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Die Website www.kultursommer-ooe.at wurde im Mai 2018erstmalig veröffentlicht. Die Website wurde im April 2021 technisch erneuert.

Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 wurde im April 2021 durchgeführt.

Evaluierung nach WCAG 2.1 AA